Der effektive Kaufpreis
Bei der Berechnung des effektiv gezahlten Kaufpreises einer Denkmalimmobilie muss man die steuerlichen Vorteile in die Kalkulation einfließen lassen. Wichtig hierfür sind einerseits der Sanierungskostenanteil und die Höhe des Anteils der Altbausubstanz.
Beispielrechnung
Kaufpreis der Immobilie |
300.000,- Euro |
Aufteilung des Kaufpreises | |
80 % Sanierungsanteil | 240.000,- Euro |
10 % Grundstücksanteil | 30.000,- Euro |
10 % Altbauanteil | 30.000,- Euro |
Der Sanierungsanteil wird beim Kauf als Kapitalanlage innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich abgesetzt, bei einem angenommenen Steuersatz von 40% erhält der Käufer also von diesen Sanierungskosten ca. 96.000 Euro innerhalb des Abschreibungszeitraumes durch das Finanzamt zurückerstattet.
Weiterhin kann der Altbauanteil in Höhe von entweder 2% linear über 50 Jahre oder 2,5% linear über 40 Jahre steuerlich abgeschrieben werden, das Baujahr des Objektes ist hier entscheidend, liegt es vor 1924 dann gilt der höhere Abschreibungssatz in Höhe von 2,5% p.a.
Aus der Abschreibung des Altbauanteils erhält der Käufer also nochmals ca. 7.200 Euro innerhalb des Betrachtungszeitraumes von 12 Jahren zurückerstattet.
Berechnung des effektiv gezahlten Kaufpreises
Ursprünglich gezahlter Kaufpreis | 300.000,- Euro |
Rückerstattung innerhalb von 12 Jahren | 103.200,- Euro |
Effektiv gezahlter Kaufpreis | 196.800,- Euro |
Der Käufer erhält im v.g. Beispiel innerhalb von 12 Jahren ca. 35 % des Kaufpreises zurück.
Ist der Sanierungskostenanteil höher oder geringer als die hier angenommenen 80%, so erhöht oder verringert sich dementsprechend die Rückerstattung.